Der Klettenwurzel Extrakt (INCI: Arctium Lappa Root Extract) gewinnt seine charakteristischen Inhaltsstoffe aus der Wurzel der Großklette (Arctium lappa). CONIUNCTA® bietet diesen flüssigen Extrakt in drei Trägervarianten an: Glycerin, Pentylene Glycol sowie Propylene Glycol. Für Formulierer in Kosmetik und Nahrungsergänzung ist er ein vielseitiger wasserbasierter Rohstoff mit dokumentiert feuchtigkeitsförderndem und ausgleichendem Profil, der sich in ein breites Spektrum wässriger Rezepturen einfügt.
Die Wurzel als Rohstoffbasis
Botanische Herkunft des Extrakts ist ausschließlich die Wurzel von Arctium lappa, vegetabilen Ursprungs. Die CAS-Nummer des Extrakts lautet 84012-13-5, das Droge-Extrakt-Verhältnis des nativen Extrakts beträgt 1:10. In allen Trägervarianten liegt der Extraktanteil bei rund 30 Prozent: 1 kg CONIUNCTA® Extrakt enthält die hydrophilen Bestandteile von etwa 30 g getrockneter Pflanzenteile. Als Extraktionssolvens dient gereinigtes Wasser, die Standardisierung erfolgt anschließend im jeweiligen Trägermedium.
Schleimstoffe und Lignane: die charakteristischen Verbindungsklassen
Das Datenblatt (CDS) weist für die Klettenwurzel zwei charakteristische Verbindungsklassen aus. Mucilages (Schleimstoffe) sind mit einer beruhigenden und feuchtigkeitsspendenden Funktion dokumentiert, Lignane mit antioxidativer Funktion. Quantifizierte Einzelverbindungen oder feste Konzentrationen einzelner Marker sind im Dossier nicht angegeben; die Angaben sind qualitativer Natur. Für die chargenbezogene Beurteilung steht eine chargenspezifische Analytik (HPLC/DAD, GC/MS, LC-MS) auf Anfrage zur Verfügung.
Dokumentiertes Wirkprofil für kosmetische Rezepturen
Im CDS sind für den Klettenwurzel Extrakt die kosmetischen Claims Anti-ageing, Balancing (ausgleichend), Elasticity support (Unterstützung der Elastizität) sowie Moisture-promoting (feuchtigkeitsfördernd) hinterlegt. Diese Eigenschaften machen den Extrakt interessant für pflegende, ausgleichende und feuchtigkeitsbetonte Konzepte. Wichtig für die Produktentwicklung: Jeder im Fertigprodukt ausgelobte Claim erfordert eine unabhängige Substantiierung durch den Hersteller des Endprodukts gemäß Verordnung (EU) Nr. 655/2013. Der Extrakt liefert die Rohstoffbasis, die Verantwortung für die Auslobung liegt bei der verantwortlichen Person des Fertigprodukts.
Drei Trägervarianten im Vergleich
Die Wahl des Trägers bestimmt die Einbindung in die Rezeptur und die regulatorische Eignung:
- Glycerin: INCI Glycerin, Arctium Lappa Root Extract. Glycerin fungiert als Standardisierungsmedium (rund 70 Prozent des Endprodukts), das Extraktionssolvens ist gereinigtes Wasser. Dies ist die einzige lebensmitteltaugliche Variante.
- Propylene Glycol: INCI Aqua (Water), Propylene Glycol, Arctium Lappa Root Extract. Propylenglykol-/Wasser-Gemisch als Standardisierungsmedium; nicht lebensmitteltauglich, Einsatz in Kosmetik.
- Pentylene Glycol: INCI Aqua (Water), Pentylene Glycol, Arctium Lappa Root Extract. Pentylenglykol-/Wasser-Gemisch als Standardisierungsmedium; ausgelegt für kosmetische Anwendungen.
Alle Varianten sind flüssig, mit charakteristischer Farbe (Bernstein bis Hellbraun) und charakteristischem Geruch; die genauen Werte für pH, relative Dichte und Brechungsindex sind dem jeweiligen CoA zu entnehmen. Weiterführende Informationen zur Herstellung finden Sie auf unserer Seite zur AVE-Technologie. Alle Trägervarianten des Extrakts sind für vegane Formulierungen geeignet.
Einsatzkonzentration, Lebensmittel und Novel-Food-Status
Für kosmetische Anwendungen nach Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist eine Einsatzkonzentration von 2 bis 5 Prozent dokumentiert. Konkrete Rezeptur- und Dosierungsfragen über diese Spanne hinaus klärt unser technisches Team individuell. Für den Lebensmittelbereich ist ausschließlich die Glycerin-Variante geeignet, und zwar nur für Nahrungsergänzungsmittel. Hier ist der Novel-Food-Status als nicht neuartig geführt (Eintrag POL-NF-00145); eine Prozentangabe zur Einsatzmenge ist nicht dokumentiert und erfolgt auf Anfrage. Die Allergenkennzeichnung nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 obliegt dem Lebensmittelunternehmer.
Sicherheit, Lagerung und regulatorischer Rahmen
Laut Sicherheitsdatenblatt ist das Produkt kein Gefahrstoff und nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) nicht als gefährlich eingestuft; es sind kein Gefahrenpiktogramm, kein Signalwort und keine H-/P-Sätze erforderlich. Die Wassergefährdungsklasse (AwSV) ist für alle Trägervarianten mit WGK 1 (schwach wassergefährdend) angegeben. Ein PBT-/vPvB-Potenzial sowie endokrine Eigenschaften gemäß den einschlägigen REACH-Kriterien sind nicht gegeben. Die Haltbarkeit beträgt 24 Monate bei trockener Lagerung zwischen 10 und 30 °C im original verschlossenen Behälter. Farbveränderungen, Trübungen oder Ausfällungen während der Lagerzeit sind möglich und ohne Einfluss auf die Qualität; bei Ausfällungen kann eine Filtration erforderlich sein.
Technische Dokumentation und Bezug
Zu allen Trägervarianten des Klettenwurzel Extrakts stellen wir die vollständige technische Dokumentation (TDS, SDS, CDS) sowie chargenbezogene Analysenzertifikate bereit. Der Extrakt reiht sich in unser Sortiment der klassischen Pflanzenextrakte ein; die lebensmitteltaugliche Glycerin-Variante findet sich zudem bei den Glycerin-Extrakten. Für Muster, chargenspezifische Analytik oder die Abstimmung der passenden Trägervariante steht unser technisches Team zur Verfügung: Klettenwurzel Extrakt im CONIUNCTA®-Shop ansehen.
CONIUNCTA® – Rohstoffe, Daten und Services für zukunftsfähige Formulierungen.


