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2-Phenylethanol

Rosenblüte Extrakt (Rosa Damascena Flower Extract): Quercetin-3-glucosid aus der wässrig extrahierten Damaszener Rosenblüte

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Der Rosenblüte Extrakt von CONIUNCTA® wird aus der Blüte der Damaszener Rose (Rosa damascena) gewonnen. Als Extraktionslösungsmittel dient laut Technischem Datenblatt gereinigtes Wasser, die INCI lautet Rosa Damascena Flower Extract. Wir bieten den flüssigen Extrakt in drei Trägervarianten an: Glycerin, Pentylene Glycol und Propylenglykol. Der Rohstoff ist in konventioneller Qualität erhältlich und laut CDS für vegane Formulierungen geeignet. Für Formulierer in Kosmetik und Lebensmittelindustrie sind vor allem drei Punkte relevant: der im CDS dokumentierte Primärmarker Quercetin-3-glucosid, die belegten kosmetischen Effekte Skin Conditioning und antioxidativ sowie die Glycerin-Variante, die als einzige auch für Lebensmittel vorgesehen ist.

Quercetin-3-glucosid als dokumentierter Primärmarker der Rosenblüte

Das CDS weist Quercetin-3-glucosid als Primärmarker aus und ordnet es der Gruppe der Flavonoide beziehungsweise Flavonoidglykoside zu. Für das fertige Produkt wird ein Gehalt von 105 bis 540 µg/g angegeben. Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um einen berechneten Wert, den das Datenblatt ausdrücklich als semiquantitative Schätzung bei begrenzter Datenlage kennzeichnet. Eine Standardisierung auf diesen Marker ist damit nicht verbunden. Als Bezugsgröße nennt das CDS Literaturgehalte für getrocknete Blütenblätter von 0,5 bis 2 % Flavonolglykosiden (Schiber et al. 2005, Kumar et al. 2008).

Zusätzlich enthält das CDS rechnerische Beispielwerte für den Markergehalt im Endprodukt: Bei einem Einsatz von 3,5 % in Kosmetik ergeben sich 3,7 bis 18,9 µg/g in der Formulierung, bei 1,25 % in Lebensmitteln 1,3 bis 6,8 µg/g. Diese Werte dienen der Abschätzung und ersetzen keine eigene Analytik. Sie zeigen aber, wie sich die Markerangabe des Rohstoffs auf die fertige Rezeptur übertragen lässt, etwa für interne Spezifikationen oder Produktdossiers.

Kaempferolglykoside, Gallussäure und 2-Phenylethanol im Begleitprofil

Neben dem Primärmarker führt das CDS weitere Verbindungen auf:

  • Kaempferolglykoside als zweite Flavonolglykosid-Gruppe neben Quercetin-3-glucosid
  • Gallussäure als phenolische Säure
  • 2-Phenylethanol als aromatischer Alkohol der Rosenblüte
  • Citronellol und Geraniol, die das CDS als Duftstoffallergene kennzeichnet

Zu Citronellol und Geraniol macht das Datenblatt eine differenzierende Angabe: Beide Verbindungen kommen im ätherischen Öl vor, im wässrigen Extrakt dagegen nur in geringem Umfang. Für die Bewertung des Fertigprodukts ist diese Unterscheidung zwischen ätherischem Öl und wässrigem Extrakt hilfreich. Die Sicherheitsbewertung des kosmetischen Endprodukts liegt laut SDS bei der verantwortlichen Person. Das technische Datenblatt beschreibt Farbe und Geruch des Extrakts als charakteristisch, die konkreten Werte sind dem jeweiligen Analysenzertifikat (CoA) zu entnehmen.

Skin Conditioning und antioxidativer Schutz: was das CDS belegt

Für die Kosmetik nennt das CDS wörtlich den Effekt „Skin conditioning, antioxidant“ und als unterstützten Claim-Bereich „Antioxidant protection“. Formulierer können den Rosenblüte Extrakt damit in Konzepten einsetzen, die eine hautpflegende Funktion und einen antioxidativen Beitrag ausloben. Weitergehende Wirkaussagen deckt das Dossier nicht ab. Das ebenfalls genannte Target „General skin health“ ist im CDS ausdrücklich als mechanistischer Hintergrund vermerkt und ausdrücklich kein Produktclaim.

Für die Lebensmittelanwendung hinterlegt das CDS den Effekt „Traditional dietary ingredient“. Funktionelle Wirkversprechen für Lebensmittel lassen sich daraus nicht ableiten. Die Angabe beschreibt den Status der Rosenblüte als Lebensmittelzutat und bildet die Grundlage für die Einordnung in Getränke- und Lebensmittelkonzepte.

Glycerin, Pentylene Glycol oder Propylenglykol: drei wässrige Systeme im Vergleich

Alle drei Varianten basieren auf derselben Extraktion mit gereinigtem Wasser und enthalten unabhängig vom Träger ca. 30 % Extrakt. Laut Produktangaben enthält 1 kg CONIUNCTA® Extrakt die hydrophilen Bestandteile von ca. 30 g getrockneten Pflanzenteilen. Die Varianten unterscheiden sich in Trägerzusammensetzung, vollständiger INCI und zulässigem Einsatzbereich:

  • Glycerin-Variante: ca. 70 % wasserfreies Glycerin (≥ 99,5 %) und ca. 30 % Extrakt. Vollständige INCI: Glycerin, Rosa Damascena Flower Extract. Geeignet für Kosmetik und Lebensmittel.
  • Pentylene-Glycol-Variante: ca. 50 % Wasser, ca. 30 % Extrakt und ca. 20 % Pentylene Glycol (synthetisch). Vollständige INCI (EU): Aqua, Pentylene Glycol, Rosa Damascena Flower Extract. Geeignet für Kosmetik.
  • Propylenglykol-Variante: ca. 40 % Wasser, ca. 30 % Extrakt und ca. 30 % Propylenglykol. Vollständige INCI: Aqua, Propylene Glycol, Rosa Damascena Flower Extract. Geeignet für Kosmetik, laut TDS nicht lebensmitteltauglich.

Für die Kosmetik nennen CDS und TDS übereinstimmend eine Einsatzkonzentration von 2 bis 5 % für alle Varianten. In der Praxis entscheidet häufig die gewünschte INCI-Deklaration über die Wahl: Wer eine Inhaltsstoffliste ohne Aqua anstrebt, greift zur Glycerin-Variante, während die Pentylene-Glycol- und die Propylenglykol-Variante zu Rezepturen passen, die diese Diole bereits enthalten oder deren Deklaration darauf abgestimmt ist. Welche Variante zur konkreten Rezeptur passt, klärt unser technisches Team gern individuell. Eine Übersicht unserer wasserlöslichen Rohstoffe finden Sie in der Kollektion Glycerin-Extrakte.

Lebensmittelanwendung ausschließlich mit der Glycerin-Variante

CDS, TDS und SDS sind in diesem Punkt eindeutig: Für Lebensmittel ist nur die Glycerin-Variante vorgesehen. Das CDS und das Glycerin-TDS nennen als Literaturangabe eine Einsatzkonzentration von 0,5 bis 2 % in funktionellen Lebensmitteln und Getränken. Für die Propylenglykol-Variante weist das TDS ausdrücklich aus, dass eine Lebensmittelanwendung nicht anwendbar ist. Damit eignet sich der Rosenblüte Extrakt für Unternehmen, die denselben botanischen Rohstoff sowohl in einer Kosmetiklinie als auch in einem Getränke- oder Lebensmittelkonzept einsetzen wollen, sofern sie auf die Glycerin-Variante setzen.

Das SDS weist zudem darauf hin, dass die Allergenkennzeichnung nach VO (EU) 1169/2011 dem Lebensmittelunternehmer obliegt. Die Prüfung der Kennzeichnung erfolgt also im Rahmen der Verantwortung für das fertige Lebensmittel.

Regulatorik, Sicherheit und Lagerung aus SDS und TDS

Laut Sicherheitsdatenblatt (Version 12.0, Stand 18.10.2026) ist der Extrakt kein Gefahrstoff nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: keine Piktogramme, kein Signalwort, keine H- oder P-Sätze. Er ist kein Gefahrgut nach ADR/RID, IMDG und IATA und kein Meeresschadstoff. Alle Trägervarianten sind in WGK 1 (schwach wassergefährdend) eingestuft, die Lagerklasse nach TRGS 510 ist 12 (nicht brennbare Flüssigkeiten). Eine REACH-Registrierung ist nicht anwendbar, da es sich um ein Gemisch handelt und der Extrakt nach Anhang V Nr. 8 ausgenommen ist. Für die Kosmetik verweisen CDS und SDS auf Anhang III der VO (EG) 1223/2009, Eintrag 366. Nach der Biozidprodukteverordnung ist der Extrakt kein Biozidprodukt.

Die Haltbarkeit beträgt 24 Monate bei trockener Lagerung zwischen 10 und 30 °C im original verschlossenen Gebinde, das SDS nennt eine Lagertemperatur von 15 bis 25 °C. Während der Lagerzeit kann es temperaturabhängig zu Farbveränderungen kommen. Bei Trübungen oder Ausfällungen ist eine Filtration erforderlich, die Qualität des Produkts wird dadurch nicht beeinträchtigt. TDS, SDS und CDS für alle drei Varianten stellen wir über unsere Technische Dokumentation bereit. Weitere wässrige Pflanzenextrakte finden Sie in unserer Kollektion Klassische Pflanzenextrakte. Konkrete Rezeptur- und Dosierungsfragen klärt unser technisches Team.

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