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Goldmelisse Extrakt (Monarda Didyma Leaf Extract): Rosmarinsäure aus dem Blatt für Soothing- und Glow-Konzepte
Die Goldmelisse, botanisch Monarda didyma und auch als Indianernessel oder Bee Balm bezeichnet, liefert mit ihrem Blatt das Ausgangsmaterial für unseren Goldmelisse Extrakt mit der INCI Monarda Didyma Leaf Extract. CONIUNCTA® bietet den flüssigen Extrakt, laut Spezifikation von hellgrüner Farbe, in drei Trägervarianten an: Glycerin, Pentylene Glycol und Propylene Glycol. Das Produkt liegt in konventioneller Qualität vor, ist laut CDS vegan geeignet und kann in der Kosmetik sowie, ausschließlich in der Glycerin-Variante, in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Für Formulierer interessant ist die Kombination aus Rosmarinsäure als dokumentiertem Primärmarker, einem klar umrissenen kosmetischen Claim-Rahmen und rechnerisch ermittelten Duftstoffallergen-Werten unterhalb der Kennzeichnungsschwelle im angegebenen Einsatzbereich. Rosmarinsäure als Primärmarker des Goldmelisse-Blatts Das CDS weist Rosmarinsäure, eine Verbindung aus der Gruppe der Hydroxyzimtsäuren, als Primärmarker des Extrakts aus. Für die getrocknete Droge nennt die zitierte Literatur Gehalte von 0,5 bis 2 % (Litvinenko 2003, Pharm Chem J). Der daraus abgeleitete Gehalt im Extrakt ist im CDS ausdrücklich als berechneter, semi-quantitativer Schätzwert auf eingeschränkter Datenbasis gekennzeichnet. Für die Praxis bedeutet das: Rosmarinsäure beschreibt das stoffliche Profil des Extrakts, ist aber kein spezifizierter Gehaltsparameter. Funktional ordnet das CDS der Rosmarinsäure die Eigenschaften „antioxidant“ und „soothing“ zu, also antioxidativ und beruhigend. Gewonnen wird der Extrakt mit gereinigtem Wasser als Extraktionsmittel. Unabhängig von der Trägervariante liegt der Extraktgehalt bei ca. 30 %; laut Produktdaten enthält 1 kg CONIUNCTA® Extrakt die hydrophilen Bestandteile von ca. 30 g getrockneten Pflanzenteilen. Flavonoide, Tannine und ein thymolreicher Chemotyp Neben Rosmarinsäure führt das CDS Flavonoide, Polyphenole und Tannine als charakteristische Bestandteile. Diese Angaben sind qualitativ und literaturbasiert, Gehaltswerte werden dafür nicht genannt. Den Flavonoiden und Polyphenolen ordnet das Datenblatt eine antioxidative Funktion zu, den Tanninen eine adstringierende. Damit ergibt sich ein Profil, das antioxidative Eigenschaften mit einer adstringierenden Komponente verbindet. Zur Droge vermerkt das CDS außerdem einen thymolreichen Ätherischöl-Chemotyp mit einem Ätherischöl-Gehalt von 0,26 bis 0,75 % sowie Carvacrol als weitere Verbindung. Für Formulierer ist dieser Aspekt vor allem im Hinblick auf die Duftstoffallergene relevant, deren rechnerische Bewertung das CDS gleich mitliefert. Kosmetischer Claim-Rahmen: von Soothing bis Pore-Refining Unter dem kosmetischen Effekt nennt das CDS „Skin conditioning, antioxidant“, also hautpflegend und antioxidativ. Darüber hinaus listet das Datenblatt fünf unterstützte Claim-Bereiche, die sich gut in moderne Pflegekonzepte übersetzen lassen: Balancing: ausgleichend Soothing: beruhigend Elasticity support: Unterstützung der Hautelastizität Glow / radiance: Ausstrahlung und Glow Pore-refining: porenverfeinernd Wichtig für die Produktentwicklung: Die Substantiierung dieser Claims für das Fertigprodukt liegt nach VO (EG) 1223/2009 (Art. 4 und 20) sowie VO (EU) 655/2013 bei der verantwortlichen Person. Der Rohstoff liefert den dokumentierten Rahmen, die Absicherung der Werbeaussage erfolgt auf Ebene des fertigen Produkts. Konzeptrichtungen ergeben sich direkt aus den Claim-Bereichen, etwa Pflegeprodukte mit Fokus auf Beruhigung, Ausstrahlung oder ein verfeinertes Hautbild. Duftstoffallergene: rechnerisch unter der Leave-on-Schwelle Weil die Droge ätherisches Öl enthält, hat das CDS die Duftstoffallergene nach Anhang III der Kosmetikverordnung rechnerisch bewertet. Ergebnis: Bis zu einem Einsatz von 5 % liegen die berechneten Werte unter der Kennzeichnungsschwelle von 10 mg/kg für Leave-on-Produkte. Für Linalool weist das CDS im Worst Case maximal 6,77 mg/kg im Fertigprodukt bei 5 % Einsatz aus. Die Schwelle würde rechnerisch erst bei mehr als 7,4 % Einsatz erreicht, also oberhalb der dokumentierten Einsatzkonzentration von 2 bis 5 %. Für Marken, die Duftstoffallergene in der Deklaration möglichst vermeiden möchten, ist das ein relevanter Datenpunkt. Die abschließende Betrachtung, einschließlich weiterer duftstoffhaltiger Rohstoffe in der Rezeptur, erfolgt im Rahmen der Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts. Glycerin, Pentylene Glycol oder Propylene Glycol: drei Träger im Vergleich Alle drei Varianten enthalten ca. 30 % Extrakt und sind für die Kosmetik geeignet; die Einsatzkonzentration ist jeweils mit 2 bis 5 % angegeben. Unterschiede bestehen im Trägersystem, in der INCI-Deklaration und in der Lebensmitteltauglichkeit: Glycerin-Variante: ca. 70 % Glycerin in wasserfreier Qualität (≥ 99,5 %), ca. 30 % Extrakt. INCI: Glycerin, Monarda Didyma Leaf Extract. Als einzige Variante auch für Nahrungsergänzungsmittel vorgesehen. Pentylene-Glycol-Variante: wässrig-glykolisches System aus ca. 50 % Wasser, ca. 30 % Extrakt und ca. 20 % Pentylene Glycol. INCI: Aqua, Pentylene Glycol, Monarda Didyma Leaf Extract. Nur Kosmetik. Propylene-Glycol-Variante: ca. 40 % Wasser, ca. 30 % Extrakt und ca. 30 % Propylene Glycol. INCI: Aqua, Propylene Glycol, Monarda Didyma Leaf Extract. Laut TDS ausdrücklich nicht lebensmitteltauglich. Die Wahl des Trägers beeinflusst damit vor allem die INCI-Liste des Fertigprodukts und die Frage, ob ein Projekt parallel im NEM-Bereich laufen soll. Eine Übersicht weiterer Extrakte auf Glycerinbasis finden Sie in unserer Collection Glycerin-Extrakte. Welche Variante zu einer konkreten Rezeptur passt, klärt unser technisches Team individuell. Goldmelisse in Nahrungsergänzungsmitteln: nur die Glycerin-Variante Für den Lebensmittelbereich ist ausschließlich die Glycerin-Variante vorgesehen, und zwar beschränkt auf Nahrungsergänzungsmittel. Das CDS verweist für den Pflanzenteil auf den Novel-Food-Status „not novel“ in Nahrungsergänzungsmitteln (Eintrag POL-NF-00509). Eine prozentuale Einsatzmenge nennt das Datenblatt für Lebensmittel nicht; sie wird auf Anfrage abgestimmt. Die Allergenkennzeichnung nach LMIV obliegt laut SDS dem Lebensmittelunternehmer. Lagerung, Sicherheitsdaten und Dokumentation Bei trockener Lagerung zwischen 10 und 30 °C im original verschlossenen Gebinde ist der Extrakt 24 Monate haltbar. Abhängig von Lagerzeit und Temperatur kann sich die Farbe verändern; sollten Trübungen oder Ausfällungen auftreten, ist eine Filtration erforderlich, was laut Produktinformation keinen Einfluss auf die Qualität hat. Das SDS weist das Produkt als nicht eingestuft nach CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 aus, ohne Piktogramm, Signalwort oder H- und P-Sätze. Weitere Eckdaten: WGK 1 (Selbsteinstufung, alle Trägervarianten), kein Gefahrgut nach ADR/RID, IMDG und IATA, Lagerklasse 12 nach TRGS 510, kein Biozidprodukt im Sinne der BPR, und der Extrakt ist nach REACH Anhang V Nr. 8 von der Registrierung befreit. Chargenbezogene Werte wie pH bei 25 °C und relative Dichte stehen im jeweiligen Analysenzertifikat. TDS, SDS und CDS zu allen drei Varianten stellen wir über unsere technische Dokumentation bereit; weitere Blatt-, Blüten- und Wurzelextrakte finden Sie unter Klassische Pflanzenextrakte. Konkrete Rezeptur- und Dosierungsfragen klärt unser technisches Team unter info@coniuncta.com oder +49 911 47715370. Direkt zum Produkt: Goldmelisse Extrakt im CONIUNCTA®-Shop ansehen. CONIUNCTA®: Rohstoffe, Daten und Services für zukunftsfähige Formulierungen.
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